Die Niederschrift der Sitzung des Beirates für Natur und Umwelt vom 20.10.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Eine Korrektur muss im TO-Punkt 11: Verschiedenes „Neubaugebiet Wulfsdorfer Weg (Steinwälle)“ erfolgen:

Auszug aus dem B-Plan

„Als Einfriedungen entlang der öffentlichen Erschließungsflächen sind nur maximal 1,50 m hohe heimische Laubholzhecken der Arten Weißbuche, Rotbuche, Weißdorn, Feldahorn, Liguster oder als mit genannten Arten bepflanzte Natursteinwälle mit einer maximalen Höhe einschließlich Bewuchs von 1,80 m Höhe zulässig.“