Beschluss:

 

  1. Grundsätzlich richtet die Gemeinde Köhn den Appell an alle Eigentümer von Dachflächen, dort weitere Photovoltaikmodule zur Strom- und Wärmeerzeugung zu installieren.

 

  1. Als weiteren Beitrag zur Energiewende stimmt die Gemeindevertretung einer Planung zur Ausweisung von Gebieten für Freiflächen-PV im Grundsatz zu.

Der Bürgermeister trägt wie folgt vor:

 

In der Gemeinde Köhn werden bereits überdurchschnittlich hohe Strommengen aus erneuerbaren Energien, auch dauerhaft verfügbar, erzeugt (Wind, PV-Module, Agrargas).

 

Nunmehr ist die ENERPARC AG mit dem Anliegen an die Gemeindevertretung herangetreten, auch Freiflächen-Solaranlagen in der Ortslage Köhn realisieren zu dürfen.

 

Insgesamt 3 Flächeneigentümer haben bisher bei ENERPARC bzw. dem verbundenen Planungsbüro SWP den Wunsch geäußert, eine Gesamtfläche von 176,50 ha für PV-Module zur Verfügung zu stellen. Weitere Flächeneigentümer haben gegenüber dem Bürgermeister zumindest Interesse geäußert.

 

Das MILIG hat am 11.02.2022 eine Handreichung namens „Anforderungsprofil für Gemeindegrenzen übergreifende Plankonzepte für die Errichtung großer Freiflächen-Solaranlagen“ veröffentlicht, die den Beratungserlass „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ (veröffentlicht im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 07.02.2022) zusammenfasst.

 

Insbesondere die Planungsanforderungen hinsichtlich eines Verzichts auf Raumordnungsverfahren werden hier erläutert.

 

Beide Dokumente liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

 

Im Rahmen der bisher durchgeführten Beratungen und Vorabstimmungen waren sich die Mitglieder der Gemeindevertretung darin einig, dass eine Realisierung von Freiflächen-PVA in der vorgestellten Größenordnung strikt abzulehnen ist.

 

Gleichwohl will man sich derartigen Vorhaben nicht komplett verschließen. Vor diesem Hintergrund wird folgende Herangehensweise vorgeschlagen:

 

  1. Fassung eines Grundsatzbeschlusses, ob überhaupt Freiflächen-PV in der Gemeinde realisiert werden sollen.

 

  1. Definition einer prozentualen Größenordnung für die Inanspruchnahme des Gemeindegebietes für derartige Zwecke.

 

  1. Aufforderung an Flächeneigentümer, sich bei Interesse zur Realisierung derartiger Vorhaben zu melden.

 

  1. Beratung im Bau-, Wege- und Umweltausschuss unter Hinzuziehung von externer Expertise zur Entwicklung von Eignungskriterien.

 

  1. Öffentliche Vorstellung der Eignungskriterien und der noch unbewerteten Flächen.

 

  1. Bewertung der Flächen auf Basis der Eignungskriterien.

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0