Beschluss:

 

1.            Die Gemeinde Bendfeld begrüßt das einstimmige Votum der Gemeinde Ostseebad Laboe zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in Laboe und beschließt, einem entsprechenden Zweckverband beizutreten. Die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens sollen dabei Leitlinien bilden.

2.            Die Gemeinde Bendfeld erklärt sich bereit, einen jährlichen Betrag von ca. 3.800,00 € bis maximal 5.000,00 € als Verbandsumlage zu zahlen. Es wird von einem 50%igem Baukostenzuschuss ausgegangen.

3.            Der Gemeinde Bendfeld ist bewusst, dass vor einer finalen Zweckverbandsgründung noch offene Fragen, wie etwa die exakte Bemessungsgrundlage für die Verbandsumlage, Stimmengewichtung, Zusammensetzung der Verbandsversammlung usw. zu klären und vorab zu beschließen sind. Die Aufgabe Bau und Betrieb einer Schwimmhalle soll aber in jedem Fall auf den Zweckverband zu übertragen werden.

4.            Die Gemeinde richtet den Appell zur Fassung gleich bzw. ähnlich lautender Beschlüsse insbesondere an die „großen“ Gemeinden des Amtes Schrevenborn.

5.            Der Bürgermeister wird gebeten, regelmäßig über den Sachstand insbesondere über Bürgermeisterrunden, weiterer Beschlusslagen und etwaigen Verhandlungsrunden zu berichten.


Der Bürgermeister führt in das Thema ein und beschreibt kurz das komplexe Verfahren zur Gründung eines Zweckverbandes. Er bedauert, dass sich in den letzten Sitzungen gerade die Großgemeinden in ihren Entscheidungen sehr bedeckt gehalten haben wodurch eine gewisse Planungsunsicherheit bei den übrigen Beteiligten entstanden ist. Dadurch habe sich die Frage, ob das Projekt realisiert werden kann, zu den Umlandgemeinden hin verschoben.

 

Ferner kritisiert Herr Lage die Berichterstattung durch die Lokalpresse, die seiner Auffassung nach oft nicht den inhaltlichen Kern der Debatte wiedergegeben habe. Heute gehe es aber nun darum, wie die Gemeinde Bendfeld sich in dieser doch sehr kostenintensiven Angelegenheit positionieren möchte. Die vermeintlichen Alternativen zu einer eigenen Schwimmhalle im Amtsgebiet wurden in der Einwohnerfragestunde erörtert und es bleibt festzustellen, dass es in Zukunft ohne dieses Bauprojekt immer schwieriger für den Schulverband Probstei sein werde, einen schulischen Schwimmunterricht anbieten zu können.

 

Frau Puck-Nebendahl möchte wissen, ob eine Übernahme des Gemeindeanteils an den jährlichen Betriebskosten durch den Kreis Plön im Rahmen der Fehlbedarfszuweisung erfolgen könne.

 

Herr Lage bejaht dies dahingehend, als das der Betrieb einer Schwimmhalle zu der Daseinsvorsorge einer Gemeinde zähle. Er wirft ein, dass auch die Deckelung des Gemeindeanteils möglich sei.

 

Ohnehin sei zu beachten, dass der heutige Beschluss nur bindend für die Gemeinde werde, wenn es überhaupt zur Gründung des Zweckverbandes kommt, führt der Bürgermeister fort.

 

Gemeindevertreter Herr Puck fragt nach den Auswirkungen, wenn der Zweckverband nicht gegründet wird.

 

Dann, so der Vorsitzende, wird keine Schwimmhalle über einen Zweckverband finanziert und gebaut. Der Gemeinde Laboe würde demnach offenstehen, ob sie das Projekt alleine verwirklichen. In diesem Fall würde der Schulverband Probstei eine Nutzungsgebühr an den Träger zahlen.

 

Herr Löptin spricht die Investitionskosten an, die nach einer ersten Schätzung laut Gutachten bei ca. 18,4 Mio. EUR liegen. Bereits vor 5 Jahren sei das Thema Schwimmhallenbau schon mal erörtert worden, damals lagen die geschätzten Kosten bei 10 bis 12 Mio. EUR. Dies ergibt eine Preissteigerung von 50 % in 5 Jahren. Zudem bleibe es fraglich, wie lange der Kreis Plön die Unterhaltungskosten als Fehlbedarf ausgleicht. Auch das Mitspracherecht der Gemeinde als Mitglied im Zweckverband halte er mehr für Makulatur und nicht für ausschlaggebend. Er spricht sich daher gegen den Beitritt zum Zweckverband aus.

 

Frau Smarsch erkundigt sich nach den möglichen Kündigungsregelungen.

 

Herr Lage teilt mit, dass der Ablauf und die Folgen eines Austritts aus dem Zweckverband in einer Satzung zu regeln seien, die zu gegebener Zeit von der Verbandsversammlung ausgearbeitet werden muss.

 

Herr Löptin führt beispielhaft die Austrittsklauseln des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes (SDUV) an, die eine Frist von drei Jahren vorsehen.

 

Nach einer weiteren Diskussion stellt der Bürgermeister den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage unter Ergänzung der Deckelung mit dem Zusatz „… ca. 3.800 € bis maximal 5.000 €…“ zur Abstimmung.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0