Beschluss:

 

 

1.            Die Gemeinde Köhn begrüßt das einstimmige Votum der Gemeinde Ostseebad Laboe zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in Laboe und beschließt, einem entsprechenden Zweckverband beizutreten. Die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens sollen dabei Leitlinien bilden.

 

2.            Die Gemeinde Köhn erklärt sich bereit, einen jährlichen Betrag von ca. 13.500,00 EUR als Verbandsumlage zu zahlen. Es wird von einem 50%igem Baukostenzuschuss ausgegangen.

 

3.            Der Gemeinde Köhn ist bewusst, dass vor einer finalen Zweckverbandsgründung noch offene Fragen, wie etwa die exakte Bemessungsgrundlage für die Verbandsumlage, Stimmengewichtung, Zusammensetzung der Verbandsversammlung usw. zu klären und vorab zu beschließen sind. Die Aufgabe Bau und Betrieb einer Schwimmhalle soll aber in jedem Fall auf den Zweckverband zu übertragen werden.

 

4.            Die Gemeinde richtet den Appell zur Fassung gleich bzw. ähnlich lautender Beschlüsse insbesondere an die „großen“ Gemeinden des Amtes Schrevenborn.

 

5.            Der Bürgermeister wird gebeten, regelmäßig über den Sachstand insbesondere über Bürgermeisterrunden, weiterer Beschlusslagen und etwaigen Verhandlungsrunden zu berichten.


Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Es schließt sich eine ausführliche Diskussion über das Für und Wider des Beitritts zu einem Zweckverband und den daraus resultierenden finanziellen Folgen an.

 

Dabei wird das mehrheitliche Meinungsbild offenbar, das den Beitritt für die Gemeinde aus finanziellen Gründen nicht für darstellbar hält, obwohl es natürlich wünschenswert wäre, eine Einrichtung zur Verfügung zu stellen, innerhalb derer Schwimmunterricht stattfinden kann.

 

Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 9

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Im Anschluss an die Abstimmung gibt die Gemeindevertretung zu verstehen, dass sie sich trotz der Ablehnung des Beitritts zum jetzigen Zeitpunkt gleichwohl die Option für einen späteren Beitritt offenhalten möchte. Sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich zugunsten der Gemeinde entwickeln oder aber die Höhe der Umlage durch beispielsweise höhere Zuschüsse gesenkt werden kann, hält die Gemeinde einen späteren Beitritt für wünschenswert.