Gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 9.3.2022 werden keine Einwände erhoben.

 

Bürgermeister Leber gibt anschließend die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt:

 

·       Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Auftrag zur Entfernung des Belages auf dem Gehweg zu erteilen, sofern dessen Erteilung im Zuge der Verlegung von Breitbandkabeln erforderlich wird. Die Finanzierung dieser Maßnahme und ihre konkrete Ausgestaltung (Art des neuen Belags) wird durch den Bau-, Wege- und Umweltausschuss abschließend entschieden werden.

 

  • 1. Bordsteinabsenkung / Zufahrt

 

Den Eigentümern des Grundstücks Schulstraße 2 a wird die straßen- und wegerechtliche Erlaubnis erteilt, nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik und auf eigene Kosten eine Bordsteinabsenkung vor der Garage und eine Pflasterung zur Herstellung einer befestigten Zufahrt zur Garage sowie zum Stellplatz des eingangs genannten Grundstücks vorzunehmen. An der Begrenzung der Garagenzufahrt zum Gehweg ist eine an das Niederschlagswasser-Kanalsystem anzuschließende Regenwasser-Auffangvorrichtung einzubauen.

 

2.    Gehweg

 

Der Gehweg darf in der Breite von rund 1,35 m mit Betonpflaster, RE grau 20/10/8, befestigt werden. Die Hälfte der Materialkosten des Betonpflasters trägt die Gemeinde.