Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stein zu und beschließt die Gründung einer Jugendgruppe für den beantragten Zweck, die Versicherung wird von der Gemeinde durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages über den Kreisjugendring übernommen. Die Verwaltung wird um die Prüfung des inhaltlichen Versicherungsschutzes gebeten.


Bürgermeister Lamp erläutert die Hintergründe und insbesondere den Wunsch der Wehren bereits Kinder unter 10 Jahren an die Arbeit der Feuerwehr heranzuführen. Dies sei zur Zeit durch das Brandschutzgesetz untersagt. Auf Amtsebene ist versucht worden eine Ausnahmeregelung durch das Ministerium zu erlangen, dies ist jedoch gescheitert.

 

Der im Publikum anwesende Wehrführer, Herr Frank Schütt, erläutert ergänzend und bittet um Zustimmung der Gemeinde.

 

Ergänzend wird das durch die Amtswehrführung erarbeitete Konzept zur Gründung von Kindergruppen in den Gemeinden des Amtes Probstei vom Dezember 2009 an die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter verteilt.

 

Im Ergebnis ginge es darum, den Kindern unter 10 Jahren über den Weg der Gründung einer Jugendgruppe und Meldung an den Kreisjugendring eine Versicherung zu ermöglichen.

 

Gemeindevertreter Wollesen weist darauf hin, dass geprüft werden sollte, ob es einen inhaltlichen Unterschied bei dem Umfang der Versicherung bei den dann entstehenden Gruppen der Kinder unter 10 Jahre und Kinder über 10 Jahre, die über die Feuerwehrunfallkasse versichert wären, gäbe. Sollte dies der Fall sein, wäre zu prüfen, ob hier Abhilfe für die Kinder unter 10 Jahre durch den Abschluss von zusätzlichen Versicherungen geschaffen werden könne. Die Verwaltung wird gebeten diese Prüfung zu übernehmen, da dies auch für andere Gemeinden von Bedeutung wäre.

 

Es ergeht folgender Beschluss: