Beschluss:

Empfehlung an die GV, wenn die UNB dieser Maßnahme zustimmt, dann können die Pappeln gefällt werden.


Die Fällung der ortsbildprägenden 10 Pappeln in Ratjendorf kann laut Aussage von Herrn Dettmer von der unteren NS-Behörde erfolgen, falls diese eine Gefahr für Straße oder Verkehr darstellen. Diese Einschätzung muss durch einen Sachkundigen erfolgen, einen solchen versucht die Bgm. zu beauftragen. Herr Haasler fragt, ob wohl die Wurzeln nach der Fällung weiterwüchsen, womit dem Ziel des Asphaltschutzes mit einer bloßen Fällung nicht Genüge getan würde. Es wird angenommen, dass das Wurzelwachstum nach der Fällung irgendwann stoppt.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0