Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in unveränderter Höhe zu belassen und die Gewerbesteuer auf 380% festzusetzen.

 


Der Bürgermeister führt kurz in die Thematik ein und übergibt dann das Wort an den 1. stellv. Bürgermeister, Herrn Mordhorst.

Dieser erläutert die Vorlage zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Barsbek.

Im § 3 des Satzungsentwurfes werden die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B und 380% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze für die Grundsteuern werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt.

Der Haushalt der Gemeinde Barsbek weist auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung keine freien Finanzspielräume aus.

Insofern wird mit dem vorliegenden Entwurf vorgeschlagen, zumindest den Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 350% auf 380% zu erhöhen. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A bei 380%, Grundsteuer B bei 425% und Gewerbesteuer bei 380%.

 

Herr Mordhorst teilt mit, das die Vorlage im Finanzausschuss eingehend beraten wurde und dieser der Gemeindevertretung empfiehlt, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in unveränderter Höhe zu belassen und die Gewerbesteuer auf 380% festzusetzen.

 


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0