Beratung findet mit dem Planungsbüro am 02.03.2022 statt.

Der LBV signalisiert Zustimmung zu den geplanten Zufahrten zum Gebäude, vermutlich dürfen auch Parkplätze im vorderen Bereich des Grundstücks errichtet werden. Auf Lärmschutzmaßnahmen kann evtl. bei den reinen FF-Parkplätzen verzichtet werden. Beide Bauvarianten sind weiterhin möglich (Riegel- oder der bevorzugte Winkelbau).