Sitzung: 16.02.2022 Bau- und Wegeausschuss
Eine
Fahrradfahrerin verunfallte ohne Außeneinwirkung am 30.12.21 auf vereistem
Radweg Richtung Heikendorf. Zuständig ist dort die Straßenmeisterei. Diese
verwies darauf, dass die Radwege erst als letztes geräumt werden und empfiehlt
die Nutzung der Straße bei vereisten Wegen. Innerhalb der Ortsschilder liegt
die Räumpflicht der Radwege bei der Gemeinde, bzw. bei den Eigentümern der
anliegenden Grundstücke. Der Bürgermeister spricht Eigentümer ggf. an.
Die
ausgefallene Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße ist noch nicht wieder
hergestellt, zuständig ist der vermutliche Verursacher, das Kraftteam
(Glasfaserverlegung).