Eine Fahrradfahrerin verunfallte ohne Außeneinwirkung am 30.12.21 auf vereistem Radweg Richtung Heikendorf. Zuständig ist dort die Straßenmeisterei. Diese verwies darauf, dass die Radwege erst als letztes geräumt werden und empfiehlt die Nutzung der Straße bei vereisten Wegen. Innerhalb der Ortsschilder liegt die Räumpflicht der Radwege bei der Gemeinde, bzw. bei den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Der Bürgermeister spricht Eigentümer ggf. an.

Die ausgefallene Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße ist noch nicht wieder hergestellt, zuständig ist der vermutliche Verursacher, das Kraftteam (Glasfaserverlegung).