Die Wahlvorschläge liegen allen Gemeindevertreter*innen vor. Geheime Wahl wird nicht beantragt. Gegen eine en bloc Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Gemeindevertretung wählt die vorgeschlagenen Personen einstimmig jeweils gemäß Wahlvorschlag.

 

Die neue Gremienliste wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.