Beschluss:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet „nordöstlich des Korshagener Redder (K50), westlich des Campingplatzes Hasselkrug und südlich des Deichs“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde von den Vorhabenträgern zu erstatten, es ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die bisherige Entwicklung zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26. Es geht nun zunächst darum, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, die Planinhalte werden dann noch ausführlich zu beraten und zu beschließen sein.

 

Herr Hirt erklärt, dass die Fläche in einem Moorgebiet liegt und zunächst ein Bodengutachten erstellt werden sollte. Das liegt nun noch nicht vor, sodass die CDU-Fraktion dem Aufstellungsbeschluss nicht zustimmen kann. Herr Mainz erklärt, dass die Erstellung des Bodengutachtens Sache des Investors sei, die SPD-Fraktion wird dem Aufstellungsbeschluss daher zustimmen. Frau Henning erklärt, dass der Umweltbeirat beschlossen hat, dass keine weiteren festen Gebäude auf der Fläche errichtet werden sollen. Für die EIS-Fraktion erklärt Frau Schwab, dass dem Aufstellungsbeschluss gefolgt werden kann, die Planungsinhalte werden ja erst später festgelegt.

 

Nach kurzer Diskussion erklärt Herr Kühle, dass heute eine Campingplatznutzung auf der Fläche genehmigt ist. Gemäß der Campingplatzverordnung können Campingplätze mittlerweile auch stärker genutzt und dadurch qualitativ aufgewertet werden. Das bezieht den Bau von Campinghäusern mit einer Grundfläche bis zu 50 qm ein. Campinghäuser sind keine Ferienhäuser.


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            5

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  0

Befangen: 0