Der Ausschussvorsitzende erläutert die beabsichtigte Änderung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung der Grundstücke. Es wird folgender Beschluss gefasst:

In der Sitzung am 24.03.2010 ( PROBS/WEA/02/2010)  wurde zur Straßenausbausatzung unter TOP 4 beschlossen, dass auf eine Grundflächenbegrenzung in der Tiefe auf Grund des geringen Vervielfältigers von 0,03 bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden soll.

 

Auf Grund der Erläutrungen des Amtes Probstei wird dieser Beschluss in der Ziffer 4. aufgehoben, sodass die Straßenausbausatzung in der durch das Amt Probstei vorgelegten Fassung der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen wird.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0