Sitzung: 08.02.2022 Gemeindevertretung
Gemäß §33 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister das neue Mitglied der Gemeindevertretung Sven Tietjens per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeiten ein.