Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 267,27 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 1.100,14 € wird die Zustimmung erteilt.


Das Mitglied Jens Löptin erläutert kurz die Mehrausgauben.

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stakendorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise sind unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 267,27 € entstanden. Eine entsprechende Aufstellung ist beigefügt.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen und die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 1.100,14 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0