Sitzung: 08.02.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: STAKE/BV/065/2021
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 267,27 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 1.100,14 € wird die Zustimmung erteilt.
Das Mitglied Jens Löptin erläutert kurz die Mehrausgauben.
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stakendorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise sind unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 267,27 € entstanden. Eine entsprechende Aufstellung ist beigefügt.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen und die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 1.100,14 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |