Sitzung: 08.02.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: STAKE/BV/064/2021
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Stakendorf.
Ergänzend findet eine Anpassung der Hundesteuer nach folgender Staffelung statt.
Für den
- Hund 50 Euro/Jahr
- Hund 70 Euro/Jahr
- Hund 90 Euro/Jahr
für jeden weiteren Hund erhöht sich der Betrag um weitere 20 Euro pro Jahr.
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen strenge Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen.
Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Nach dieser Vorschrift müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzungen berechtigen. Das Zitiergebot wäre schon verletzt, wenn eine Norm in ihrer Gesamtheit Erwähnung findet, obwohl nur einzelne Absätze oder Sätze den Regelungsbereich der Satzung betreffen. Insofern müssen die relevanten Normen unter exakter Angabe des einschlägigen Absatzes und Satzes zitiert werden.
Aufgrund der strengen Rechtsprechung müssen nunmehr alle bestehenden Satzungen – insbesondere bei belastenden Eingriffen wie der Abgabenerhebung – überprüft und angepasst werden. Dies betrifft in der Regel die Eingangsformel von Satzungen.
Auf Nachfrage des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages hat das für Inneres zuständige Ministerium es ebenfalls für rechtssicherer gehalten, zur Umsetzung des Zitiergebotes Satzungen nicht nur in der Eingangsformel zu ändern oder zu ergänzen, sondern neu zu verkünden.
Der Bürgermeister eröffnet die Diskussion über eine Erhöhung der Hundesteuer.
Die Hundesteuer soll künftig folgendermaßen gestaffelt werden.
Für den
- Hund 50 Euro/Jahr
- Hund 70 Euro/Jahr
- Hund 90 Euro/Jahr
für jeden weiteren Hund erhöht sich der Betrag um weitere 20 Euro pro Jahr.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |