Durch den Ausschussvorsitzenden und den Protokollführer wurde kurz ein Abriss über den derzeitigen Sachstand hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen gemäß DIN 1986 Teil 30 auf den Grundstücken gegeben. Derzeit soll vom Ministerium ein Umsetzungskonzept, das Mitte diesen Jahres vorgelegt wird, erarbeitet werden. Etwaige Fristen usw. sind derzeit nicht bekannt. Außerdem ist nach derzeitiger Rechtsauffassung für die Durchsetzung der Dichtheitsprüfung auf den Grundstücken die Wasserbehörde des Kreises Plön zuständig.

 

Die Mitglieder des Entwässerungsausschusses nehmen den Sachstand zur Kenntnis.