Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Geltungsbereich mit den konkretisierten Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße ‚Zur Steilküste‘ und nördlich der Kreisstraße 30“.

 

  1. Der ergänzte Aufstellungsbeschluss mit dem geänderten Geltungsbereich und konkretisierten Planungszielen ist im Probsteier Herold öffentlich bekannt zu geben.

Auf der Grundlage einer Präsentation (Anlage) erläutert Guntram Blank die städtebaulichen Leitvorstellungen, die dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 16 zu Grunde liegen. Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0