Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „südlich der Uferkoppel, westlich des Dorfring, östlich der Straße 'Zur Steilküste' und nördlich der Kreisstraße 30“.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0