Sitzung: 17.01.2022 Finanzausschuss (bis 18.06.2023)
Herr Bürgermeister Lage
und Herr Hirsch geben einführende Erläuterungen zur Aufgabenübertragung der
Oberflächenentwässerung an den ZVO, auch im Hinblick auf die Fragen der zwei
bereits stattgefundenen Einwohnerversammlungen:
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Die
Stadt Lütjenburg ist bereit, eine Übertragung der Oberflächenentwässerung der
Gemeinde Bendfeld an die Stadt Lütjenburg zu überprüfen, dies würde jedoch nur
unter der Maßgabe einer für Bendfeld eigenständigen Gebührensatzung möglich
sein. Dadurch würden die Kosten allesamt wieder allein durch die Gemeinde Bendfeld
getragen werden müssen und zudem hätte die Gemeinde Bendfeld keinen Einfluss
mehr auf die Umsetzung von Maßnahmen (Reparaturen etc.) sondern wäre quasi
fremdbestimmt.
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Herr
Lage hat die Gebührensatzung der Gemeinde Höhndorf erhalten dort sind die Gebühren
je m2 noch unterhalb derjenigen des ZVO, jedoch ist Höhndorf nicht vergleichbar, da Höhndorf
zusätzlich Anschlussbeiträge erhoben hat.
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Die
Gemeinde Fiefbergen erhebt aktuell etwa gleich hohe Beträge je m2 wie der ZVO, jedoch
ist bei anstehenden Reparaturen zum Beispiel von 100.000 € dann eine Umlage auf
alle Bürger erforderlich die zu deutlichen höheren Gebühren führen wird, diese
Umlage wäre auf 3 Jahre zu erheben. Es ist hier also zu berücksichtigen wie
hoch auch der Reparaturstau ist und wie sich die dadurch entstehenden
erheblichen Gebührenerhöhungen entwickeln würden.
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Die
Gemeinde Prasdorf hatte ursprünglich einen Gebührensatz von etwa gleicher Höhe
wir der ZVO, jedoch hat sich durch erforderliche Investitionen der aktuelle
Gebührensatz jetzt ca. verdoppelt und er wird durch weitere Maßnahmen voraussichtlich
weiter ansteigen.
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Die
Situation und die Gebührendaten der Gemeinde Fahren wurden ebenfalls besprochen.
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Erwähnt
wurde von Herrn Hirsch, dass auch die Gebühren der Gemeinde Stakendorf deutlich
höher liegen.
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Die
oben genannten Beispiele belegen, dass dort zum Teil mit deutlich höheren Gebühren
als es der ZVO derzeit anbietet, zu rechnen ist.
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Für
die entsprechende Überwachungsbehörde des Kreises Plön wurde die Anzahl der
zuständigen Mitarbeiter, die für die Einhaltung / Umsetzung der SüVO zuständig
sind wieder erhöht. Es ist also davon auszugehen, dass die Einhaltung der
Vorgaben zukünftig stärker überprüft wird.
Nach Einschätzung
von Herrn Hirsch gibt es zur Übertragung an den ZVO keine Alternative, da:
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zum
Beispiel der AZV Ost / Kieler Förde nur 100% sanierte Netze aufnimmt und keinerlei
Ausgleich zahlt.
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bei
einer Oberflächenentwässerung in Eigenregie würden viele Aufgaben und viel
Verantwortung auf den Bürgermeister und die Gemeindevertreter zu kommen, in
Zukunft sei dies von den ehrenamtlich tätigen Personen so nicht mehr zu leisten
Folgende Fragen zur
Oberflächenentwässerung wurden erörtert:
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Alle
Elemente der Oberflächenentwässerung bis einschließlich Gulli und Gulli-Kasten
verbleiben noch in der Zuständigkeit der Gemeinde. Alle Elemente ab Anschluss
an den Gulli-Kasten würden dann an den ZV übergehen.
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Sofern
einige Grundstücke nicht an die zentrale Oberflächenentwässerung angeschlossen
werden würden (die Optionen dazu wurden u.a. vom ZVO auf den
Einwohnerversammlungen erläutert), hat dies keinen Einfluss auf die Gebühr in
Höhe von 0,40 € je m2. Anders wäre dies, wenn die Gemeinde die Oberflächenentwässerung
in Eigenregie übernehmen würde.
Ab 18:50 Uhr nimmt
Herr Thomas Fettweiß an der Sitzung teil, er hatte fälschlicherweise in
Erinnerung dass die Sitzung, wie sonst üblich, später beginnt. Herr Hirsch
erläutert noch einmal kurz für Herrn Fettweis den aktuellen Diskussionsstand.
Herr Fettweiß fragt
an, ob es für den Fall einer Oberflächenentwässerung in Eigenregie der Gemeinde
überhaupt statthaft wäre, mit höheren Gebühren vorsorglich für entstehende
spätere Investitionen / Reparaturen anzusparen. Dies wird von Herrn Hirsch
eindeutig verneint, entstehende Kosten müssen immer in einer nachlaufenden Dreijahresperiode
ermittelt und umgelegt werden.
Von Herrn Hirsch
wird noch einmal erläutert,
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dass
wir bei Übertragung an den ZVO keine eigene Gebührensatzung hätten, sondern die
Gebührensatzung die für die Oberflächenentwässerung für den gesamten ZVO gilt
auch für die Gemeinde Bendfeld Gültigkeit hätte.
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der
ZVO wohl bereit wäre die Oberflächenentwässerung der Gemeinde zu übernehmen, zu
klären wären die Restbuchwerte der Elemente, die an den ZVO übertragen werden.
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in
diesem Zusammenhang wäre ebenfalls zu klären, ob die Teiche der Gemeinde
Bestandteil und Elemente des Entwässerungskonzeptes sind und der ZVO diese dann
mit übernimmt.
Es wurde von mehreren Teilnehmenden angesprochen und die Sichtweise unterstützt, dass der Gemeinderat auch in der Verantwortung sei, den „guten“ Zeitpunkt der Übertragung nicht zu verpassen und nicht zu riskieren, dass seitens des ZVO die Bereitschaft die Oberflächenentwässerung der Gemeinde Bendfeld in den Verband zu übernehmen irgendwann nicht mehr besteht.