Herr Bürgermeister Lage und Herr Hirsch geben einführende Erläuterungen zur Aufgabenübertragung der Oberflächenentwässerung an den ZVO, auch im Hinblick auf die Fragen der zwei bereits stattgefundenen Einwohnerversammlungen:

-       Die Stadt Lütjenburg ist bereit, eine Übertragung der Oberflächenentwässerung der Gemeinde Bendfeld an die Stadt Lütjenburg zu überprüfen, dies würde jedoch nur unter der Maßgabe einer für Bendfeld eigenständigen Gebührensatzung möglich sein. Dadurch würden die Kosten allesamt wieder allein durch die Gemeinde Bendfeld getragen werden müssen und zudem hätte die Gemeinde Bendfeld keinen Einfluss mehr auf die Umsetzung von Maßnahmen (Reparaturen etc.) sondern wäre quasi fremdbestimmt.

-       Herr Lage hat die Gebührensatzung der Gemeinde Höhndorf erhalten dort sind die Gebühren je m2 noch unterhalb derjenigen des ZVO,  jedoch ist Höhndorf nicht vergleichbar, da Höhndorf zusätzlich Anschlussbeiträge erhoben hat.

-       Die Gemeinde Fiefbergen erhebt aktuell etwa gleich hohe Beträge je m2 wie der ZVO, jedoch ist bei anstehenden Reparaturen zum Beispiel von 100.000 € dann eine Umlage auf alle Bürger erforderlich die zu deutlichen höheren Gebühren führen wird, diese Umlage wäre auf 3 Jahre zu erheben. Es ist hier also zu berücksichtigen wie hoch auch der Reparaturstau ist und wie sich die dadurch entstehenden erheblichen Gebührenerhöhungen entwickeln würden.

-       Die Gemeinde Prasdorf hatte ursprünglich einen Gebührensatz von etwa gleicher Höhe wir der ZVO, jedoch hat sich durch erforderliche Investitionen der aktuelle Gebührensatz jetzt ca. verdoppelt und er wird durch weitere Maßnahmen voraussichtlich weiter ansteigen.

-       Die Situation und die Gebührendaten der Gemeinde Fahren wurden ebenfalls besprochen.

-       Erwähnt wurde von Herrn Hirsch, dass auch die Gebühren der Gemeinde Stakendorf deutlich höher liegen.

-       Die oben genannten Beispiele belegen, dass dort zum Teil mit deutlich höheren Gebühren als es der ZVO derzeit anbietet, zu rechnen ist.

-       Für die entsprechende Überwachungsbehörde des Kreises Plön wurde die Anzahl der zuständigen Mitarbeiter, die für die Einhaltung / Umsetzung der SüVO zuständig sind wieder erhöht. Es ist also davon auszugehen, dass die Einhaltung der Vorgaben zukünftig stärker überprüft wird.

 

Nach Einschätzung von Herrn Hirsch gibt es zur Übertragung an den ZVO keine Alternative, da:

-       zum Beispiel der AZV Ost / Kieler Förde nur 100% sanierte Netze aufnimmt und keinerlei Ausgleich zahlt.

-       bei einer Oberflächenentwässerung in Eigenregie würden viele Aufgaben und viel Verantwortung auf den Bürgermeister und die Gemeindevertreter zu kommen, in Zukunft sei dies von den ehrenamtlich tätigen Personen so nicht mehr zu leisten

 

Folgende Fragen zur Oberflächenentwässerung wurden erörtert:

-       Alle Elemente der Oberflächenentwässerung bis einschließlich Gulli und Gulli-Kasten verbleiben noch in der Zuständigkeit der Gemeinde. Alle Elemente ab Anschluss an den Gulli-Kasten würden dann an den ZV übergehen.

-       Sofern einige Grundstücke nicht an die zentrale Oberflächenentwässerung angeschlossen werden würden (die Optionen dazu wurden u.a. vom ZVO auf den Einwohnerversammlungen erläutert), hat dies keinen Einfluss auf die Gebühr in Höhe von 0,40 € je m2. Anders wäre dies, wenn die Gemeinde die Oberflächenentwässerung in Eigenregie übernehmen würde.

 

Ab 18:50 Uhr nimmt Herr Thomas Fettweiß an der Sitzung teil, er hatte fälschlicherweise in Erinnerung dass die Sitzung, wie sonst üblich, später beginnt. Herr Hirsch erläutert noch einmal kurz für Herrn Fettweis den aktuellen Diskussionsstand.

 

Herr Fettweiß fragt an, ob es für den Fall einer Oberflächenentwässerung in Eigenregie der Gemeinde überhaupt statthaft wäre, mit höheren Gebühren vorsorglich für entstehende spätere Investitionen / Reparaturen anzusparen. Dies wird von Herrn Hirsch eindeutig verneint, entstehende Kosten müssen immer in einer nachlaufenden Dreijahresperiode ermittelt und umgelegt werden.

 

Von Herrn Hirsch wird noch einmal erläutert,

-       dass wir bei Übertragung an den ZVO keine eigene Gebührensatzung hätten, sondern die Gebührensatzung die für die Oberflächenentwässerung für den gesamten ZVO gilt auch für die Gemeinde Bendfeld Gültigkeit hätte.

-       der ZVO wohl bereit wäre die Oberflächenentwässerung der Gemeinde zu übernehmen, zu klären wären die Restbuchwerte der Elemente, die an den ZVO übertragen werden.

-       in diesem Zusammenhang wäre ebenfalls zu klären, ob die Teiche der Gemeinde Bestandteil und Elemente des Entwässerungskonzeptes sind und der ZVO diese dann mit übernimmt.

 

Es wurde von mehreren Teilnehmenden angesprochen und die Sichtweise unterstützt, dass der Gemeinderat auch in der Verantwortung sei, den „guten“ Zeitpunkt der Übertragung nicht zu verpassen und nicht zu riskieren, dass seitens des ZVO die Bereitschaft die Oberflächenentwässerung der Gemeinde Bendfeld in den Verband zu übernehmen irgendwann nicht mehr besteht.