Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses empfehlen der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister mit dem AZV, dem Planungsbüro Hinz und der UWB des Kreises gemeinsam für diese Einleitstellet ein Lösungskonzept erstellen zulassen.

 


Sachverhalt:

 

Der neue Erlass A-RW 1 des Landes und die geplanten Erschließungsmaßnahmen im Grünen Ring und für die Feuerwehr machten es erforderlich, die Einleitstelle 34 hydraulisch zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass die bisherige Einleiterlaubnis von 310 l/s nicht dem Leistungsvermögen des Gewässers entspricht und auf 80 l/s zu senken ist.

In der Einleitungserlaubnis vom November 1995 ist der Einbau einer Sandfanganlage gefordert.

In mehreren Anläufen und Planungskonzepten ist seitdem von der Gemeinde versucht worden, die Einleitanforderungen mit Sandfang mit Schwimmstoffrückhaltung durch Flächenerwerb und Standortänderungen zu erfüllen. Was bisher wohl an den Kosten und dem dafür erforderlichen Flächenerwerb gescheitert ist. Seit 2001 sind dann keine Maßnahmen mehr geprüft worden, trotz einer Ablehnung durch die UWB. 

 

Inzwischen hat der AZV das in der Vergangenheit auch eingebundene Planungsbüro Hinz, Mönkeberg, beauftragt, ein Planungskonzept für den Standort im NER zu erarbeiten. Hierfür müsste die vorhandene Wasserfläche östlich des Skaterplatzes entsprechend den Anforderungen erweitert werden.  

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0