Sitzung: 20.12.2021 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/056/2021
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt zur
Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2021 keine unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 35.979,81 € wird die Zustimmung
erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stoltenberg
ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 35.979,81 €
entstanden.
Stimmberechtigte: |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |