Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2021 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind.

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 35.979,81 € wird die Zustimmung erteilt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stoltenberg ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 35.979,81 € entstanden.

 

 

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0