Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Höhndorf“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.

 

Der § 8 enthält dabei folgende Fassung:

 

㤠8 Steuertarif

 

Die Steuer wird festgelegt nach ortsüblichen Prozenten der Besteuerungsgrundlage“


Herr Wichelmann erläutert die Vorlage zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Höhndorf.

 

Dabei wird ersichtlich, dass keine %-Angabe der Besteuerungsgrundlage in der Vorlage angegeben wurde.

Ebenfalls lässt sich während der Sitzung nicht feststellen, ob der Finanzausschuss in seiner Sitzung darüber beraten und einen Beschluss gefasst hat.

 

Daher sprich sich die Gemeindevertretung dafür aus, einen pauschalen Beschluss zu fassen.  


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0