Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass sie eine Ermächtigung erst beschließt, wenn konkrete Zahlen der Sparkasse vorliegen.


Im Wirtschaftsplan 2010, BT MWSH, ist kein Betrag für eine Bürgschaftszahlung vorgesehen. Allerdings wird der Betrag als Eventualverbindlichkeit in die zu erstellende Eröffnungsbilanz eingeplant. Diese Vorgehensweise wurde in den Sitzungen der Selbstverwaltung erläutert.

 

Damit – nach vorheriger rechtlicher Rücksprache und Beratung mit Herrn Dr. Gramsch – über den  Bürgschaftsbetrag entsprechend verfügt werden kann, wird die Gemeindevertretung separat zu dem am 28.04.2010 gefassten Beschluss, um Zustimmung gebeten. Danach soll die Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung ermächtigt werden – je nach Sachlage und Rücksprache mit Dr. Gramsch – den Bürgschaftsbetrag auszuzahlen. Parallel hierzu soll die Erstellung eines 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes, der genehmigungspflichtig würde, da die Gesamtinvestitionssumme den Abschreibungsbetrag übersteigt und der Differenzbetrag über Kredite finanziert werden muss, beschlossen werden.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert die Ermächtigung.


Stimmberechtigte: 18

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0