Beschluss:         Die Gemeindevertretung lehnt die Übernahme der Kosten von einem Drittel ab. Die gesetzliche Regelung, dass der Kreis zwei Drittel der Kosten und die Eltern ein Drittel übernehmen müssen, sollen beibehalten werden.

 


Bürgermeister Doepner erläutert die Vorlage.

Ab 2013 wäre eine Drittelung (1/3 Gemeinde, 1/3 Eltern, 1/3 Kreis) vorgesehen. Für die Förderung ist jedoch der Kreis Plön zuständig, die Diskussion in der Gemeindevertretung ergibt, dass der Anteil des Kreises Plön von einem Drittel nicht von der Gemeinde übernommen werden soll. Außerdem soll die Betriebsform des Kindergarten Köhn geändert werden.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0