Beschluss:         Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 24.263,84 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 


Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen von Herrn Arp zum TOP 7 und erläutert den Sachverhalt gemäß Vorlage.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen:  10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0