Herr Longk spricht den TOP 4 der Niederschrift vom 23.03.2010 an. Hier muss aufgeführt werden, dass es sich nicht um ein Spielgerät sondern um mehrere Spielgeräte handelt. Die Niederschrift muss entsprechend berichtigt werden.

Weitere  Bedenken werden nicht vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.