Sitzung: 30.11.2021 Finanzausschuss
Vorlage: STOLT/BV/055/2021
Die Hundesteuersatzung musste aus formalen Gründen überarbeitet werden. Die Sätze wurden dabei nicht verändert. Dem Satzungsentwurf gemäß Vorlage (BV/055/2021) wurde einstimmig zugestimmt.
Stimmberechtigte: |
3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Im Vorgriff
auf TOP 9 und der zu erwartenden dauerhaft angespannten Haushaltslage wurde
empfohlen, sich mit einer möglichen Erhöhung der Sätze auseinanderzusetzen. Die
aktuellen Sätze (u.A. 20 EUR für den ersten Hund) liegen im Vergleich mit
anderen Gemeinden sehr niedrig. Üblich seien 60-80 EUR, maximal 120 EUR.