Die Hundesteuersatzung musste aus formalen Gründen überarbeitet werden. Die Sätze wurden dabei nicht verändert. Dem Satzungsentwurf gemäß Vorlage (BV/055/2021) wurde einstimmig zugestimmt.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Im Vorgriff auf TOP 9 und der zu erwartenden dauerhaft angespannten Haushaltslage wurde empfohlen, sich mit einer möglichen Erhöhung der Sätze auseinanderzusetzen. Die aktuellen Sätze (u.A. 20 EUR für den ersten Hund) liegen im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr niedrig. Üblich seien 60-80 EUR, maximal 120 EUR.