Will eine Gemeinde selbst in klimaschutzrelevante Projekte investieren, so ist dies selbst bei defizitärem Haushalt möglich. Eine Kreditfinanzierung ist immer zulässig, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird.

 

Konkrete Vorhaben wurden nicht diskutiert. Es sollte lediglich klargestellt werden, welche haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen existieren.