Sitzung: 30.11.2021 Finanzausschuss
Will eine
Gemeinde selbst in klimaschutzrelevante Projekte investieren, so ist dies
selbst bei defizitärem Haushalt möglich. Eine Kreditfinanzierung ist immer
zulässig, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird.
Konkrete
Vorhaben wurden nicht diskutiert. Es sollte lediglich klargestellt werden,
welche haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen existieren.