Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Bendfeld in der Fassung des vorliegenden Entwurfs. Der § 8 erhält dabei folgende Fassung: „Die Steuer beträgt 14 % der Besteuerungsgrundlage“


Herr Ewoldt erläutert die Einführung einer Zweitwohnungssteuer ausführlich, der Finanzausschuss hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Es geht im Grunde genommen um Personen, die ihren Erstwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben und in der Gemeinde Bendfeld dann zusätzlich eine Wohnung als 2. Wohnsitz nutzen. Dafür müssen sie künftig eine Steuer entrichten. Die Zahl der Erstwohnsitze ist in Bendfeld in den letzten Jahren zurückgegangen  und das bedeutet eine Mindereinnahme an Schlüsselzuweisungen in Höhe von 800,-- € pro Person und Jahr. Die Gemeinde Bendfeld ist eine Fehlbedarfsgemeinde und muss  ihre finanziellen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, damit die Fehlbedarfe vom Kreis ausgeglichen werden.

 

Es schließt sich eine Diskussion zum Steuersatz an, den die Gemeinde in der Satzung festlegen muss. In den Gemeinden der Probstei schwankt der Steuersatz von 6 % bis 27 %, beispielhaft hat die Gemeinde Passade einen Steuersatz von 12 % und die Gemeinde Köhn einen Steuersatz von 16 % festgelegt. Bendfeld sollte somit möglichst einen Steuersatz zwischen 12 % und 16 % festlegen.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0