Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung weitere Baumaßnahmen für den Betrieb des Bogenschießplatzes nicht zu genehmigen.

 


Durch die Kyffhäuserkameradschaft Probsteierhagen wird im Schlosspark ein offener Bogenschießplatz betrieben. Eine Genehmigung bzw. Erlaubnis für den Betrieb durch die Gemeinde liegt zurzeit nicht vor. Die bisherige Nutzung wurde von der Gemeinde lediglich geduldet. Eine gesetzliche Grundlage für den Bau eines Bogenschießplatzes liegt in Schleswig-Holstein nicht vor. Die Sicherheit der Benutzer des Umfeldes muss jedoch gewährleistet sein. Nach Rücksprache des Ausschussvorsitzenden mit einem Sachverständigen, der auch Bogenschießplätze begutachtet und abnimmt, werden diese nach den sicherheitstechnischen und baulichen Regeln für Bogenschießplätze des Deutschen Feldbogensportverbandes e.V. sowie des Deutschen Schützenbundes e.V. errichtet und abgenommen. Des Weiteren ist bei jedem Aufbau eine sicherheitstechnische Abnahme durch einen Schießstand-Sachverständigen erforderlich. In dem Schreiben vom 27.9.2021 wird seitens der Kyffhäuserkameradschaft der Einbau von 2 Leerrohren für den schnelleren Aufbau der Anlage beantragt. Dies ist für ein regelmäßiges Training und die Gründung einer Bogensportgruppe erforderlich. Eine Genehmigung der beantragten baulichen Maßnahme sollte bis zur Beschlussfassung und Genehmigung des Bogenschießplatzes durch die Gemeindevertretung sowie nach einer Begutachtung durch einen Sachverständigen nicht erteilt werden.

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0