Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Satzung über die Benutzung des Schlossparks zu beschließen. Diese Satzung soll die Benutzung sowie die Sicherheit im Park, der als öffentliche Einrichtung betrieben wird, regeln.

 


In einem Gespräch mit dem Landesamt für Denkmalpflege zum Park wurde angeregt, dass die Gemeinde eine Satzung zur Nutzung des Schlossparks beschließen kann. In dieser Satzung ist die Nutzung des Parks sowie das Verhalten im Park zu regeln, um der Gemeinde einen verbindlichen Handlungsspielraum in diesem Bereich zu ermöglichen.

 

 


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0