Sachverhalt:

Mit Kaufvertrag zur UR Nr. 384/2011 vom 23.12.2011 hat die Gemeinde die nördliche Straßenfläche vom Törn an die Planet Haus AG verkauft. Die Entwidmung wird nun vom Käufer im Zuge der Planung für das Hotel Projekt eingefordert, weil die gekaufte Fläche für das Projekt benötigt wird. 

 

Die von der Verwaltung vorbereitete Beschlussvorlage WENDT/BV/117/2021 ist allen Ausschussmitgliedern als Mailanhang erst am 24.11.2021 zur Verfügung gestellt und wird in der Sitzung ausführlich und intensiv diskutiert. Dies besonders, weil erst 10 Jahre nach Kaufvertragsabschluss die Entwidmung beschlossen werden soll und die Formulierungen in den Absätzen 5 und 6 der Vorlage nicht den aktuellen örtlichen Gegebenheiten entsprechen.

 

Text der Absätze 5 und 6  

Eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, kann gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StrWG eingezogen werden.

 

Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Die betroffenen Teile der Straße haben mittlerweile überhaupt keine Verkehrsbedeutung mehr, da sie faktisch schon über längeren Zeitraum nicht mehr genutzt werden. Zu einem Großteil ist diese Nutzung schon allein deshalb nicht mehr möglich, weil diese Flächen durch die Eigentümerin für eine künftige Bebauung vorbereitet werden.

 

Weiterhin ist die zukünftige Verkehrsführung im Einmündungsbereich der verbleibenden Straße Törn noch nicht geklärt. 

 

Nach einer intensiven Diskussion und drei vorgestellten möglichen Beschlussoptionen:

 

1.Verlagerung in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zum TOP 14.3,

 

2.die bemängelte Beschlussvorlage der Verwaltung in der vorgelegten Formulierung übernehmen oder

 

3. in den Beschlusstext eine Vorbehaltsklausel einfügen,

 

wird einstimmig beschlossen, die Beratung nach Vorstellung der Hotelbauplanung durch Herrn Florian Maas als Vorstand der Planet Haus AG fortzusetzen.

 

In dem  Bericht von Herrn Maas unter dem TOP 14.3 macht dieser verbindliche Zusagen zum Bau eines Kreisels im Kreuzungsbereich Törn/Ostseepromenade auf Kosten des Investors. Darüber hinaus akzeptiert er die Forderung des Bürgermeisters, dies kurzfristig vertraglich zu regeln. Danach sind die Ausschussmitglieder/innen nach Wiederaufnahme der Beratung einvernehmlich bereit, eine Beschlussempfehlung abzufassen.

 

Beschluss:                                                                                                                                      

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wendtorf empfiehlt der Gemeindevertretung unter dem Vorbehalt, dass die zukünftige Verkehrsführung im Einmündungsbereich des südlichen Straßenabschnitts des Törns mit dem Bau eines Kreisels auf Kosten des Investors  geordnet und auch vertraglich geregelt  wird, dem abzuändernden Entwidmungsantrag gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StWG zuzustimmen.

 

Änderung des Beschlussvorschlages WENDT/BV/117/2021 ist erforderlich.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0