Beschluss:

Die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. 


Es wird einstimmig beschlossen den Tagesordnungspunkt 9 Grundstücksangelegen und Tagesordnungspunkt 10 Verschiedenes in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.