Sitzung: 16.11.2021 Bau- und Umweltausschuss (bis 07.06.2023)
Beschluss:
Nach kurzer Diskussion empfehlen die Mitglieder des Bau- und
Umweltausschusses der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister die betreffenden
Grundstückeigentümer persönlich über die Konsequenzen aus den Sichtdreiecken im
B-Plan zu informieren. Nur wenn das ohne Erfolg bleibt, ist der betreffende
Grundstückeigentümer über das Ordnungsamt auf seine Verpflichtungen
hinzuweisen. Zusätzlich sollte im nächsten Bürgerbrief noch mal eindeutig an
die Grundstückseigentümer appelliert werden, auf Breite und auch Höhe der
Bepflanzung an Einmündungen zu achten.
In den beiden letzten Ausschusssitzungen ist in den Einwohnerfragestunden
die teilweise schlechten Sichtverhältnisse an Straßeneinmündungen im
Gemeindegebiet hingewiesen worden. In allen B - Plänen der Vergangenheit sind
in den Textteilen Angaben zu der maximalen Höhe der Bepflanzung von 0,70 m
gemacht. Aber in nur 2 B – Plänen sind die dafür erforderlichen Sichtdreiecke
eingezeichnet. Aber nur mit diesen Einzeichnungen sind die anliegenden
Grundstückseigentümer auf die Einhaltung zu verpflichten. In den übrigen Fällen
ist die Gemeinde auf das Einvernehmen der Grundstücksanlieger angewiesen.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |