Beschluss:

 

Nach kurzer Diskussion empfehlen die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister die betreffenden Grundstückeigentümer persönlich über die Konsequenzen aus den Sichtdreiecken im B-Plan zu informieren. Nur wenn das ohne Erfolg bleibt, ist der betreffende Grundstückeigentümer über das Ordnungsamt auf seine Verpflichtungen hinzuweisen. Zusätzlich sollte im nächsten Bürgerbrief noch mal eindeutig an die Grundstückseigentümer appelliert werden, auf Breite und auch Höhe der Bepflanzung an Einmündungen zu achten.  

 


In den beiden letzten Ausschusssitzungen ist in den Einwohnerfragestunden die teilweise schlechten Sichtverhältnisse an Straßeneinmündungen im Gemeindegebiet hingewiesen worden. In allen B - Plänen der Vergangenheit sind in den Textteilen Angaben zu der maximalen Höhe der Bepflanzung von 0,70 m gemacht. Aber in nur 2 B – Plänen sind die dafür erforderlichen Sichtdreiecke eingezeichnet. Aber nur mit diesen Einzeichnungen sind die anliegenden Grundstückseigentümer auf die Einhaltung zu verpflichten. In den übrigen Fällen ist die Gemeinde auf das Einvernehmen der Grundstücksanlieger angewiesen. 

 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0