Beschluss:

 

Nach kurzer Diskussion empfehlen die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister den oben beschriebenen Grundstückstausch vertraglich zu regeln, um die Anforderungen des AZV erfüllen zu können. Eine mögliche Differenz soll in Euro ausgeglichen werden.  

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Bestandsaufnahme der Oberflächenentwässerung hat sich herausgestellt, dass die Fläche der Einleitstelle hinter dem Stillen Winkel sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet. Das ist aber ein Erfordernis des AZV. Es bietet sich nun eine Lösung der Gestalt an, dass die Grundstückseigentümerin das entsprechende Flurstück an die Gemeinde überträgt und dafür das Weggrundstück Paschenbrook Flur 3, Flurstück 80 in Größe von 303 m² von der Gemeinde erhält. Dieser Weg existiert schon länger nicht mehr und wird landwirtschaftlich genutzt. Eine mögliche Differenz soll in Euro ausgeglichen werden. 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0