Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. gegen die Regionalplan II-Teilaufstellung-VO, vom 29.12.2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 1082) Normenkontrollklage zu erheben, soweit diese Regelungen zum Vorranggebiet PR2_PLO_006 trifft und

 

  1. beauftragt die Kanzlei Wegner Stähr & Partner (Rechtsanwalt Dr. Mischa Färber) mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Rahmen der nach der Nummer 1 zu erhebenden Normenkontrollklage.

Herr Finck-Stoltenberg verlässt für den TO 13 wegen Befangenheit den Saal.

 

Die Bürgermeisterin erklärt die einzelnen Entwürfe des Regionalplans für die Windkraftenergie. Ausschlaggebend für die Normenkontrollklage ist die Einstufung des Ortsteils Ratjendorf als Splittersiedlung im Außenbereich. Was zur Folge hat, dass der Abstand von 400 m zur Anwendung kommt. Die anwaltliche Einschätzung sowie das Kostenrisiko der Gemeinde werden genauer erläutert und abgewogen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0