Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den II. Nachtrag zur Nutzungsordnung vom 2. April 2009 für die gewerblich nutzbaren Teilbereiche des Schlosses Hagen und seiner Außenanlagen gemäß Entwurf (Anlage zur Verwaltungsvorlage PROBS/BV/35/2010).


Die Bürgermeisterin erläutert die vorgesehenen Anpassungen bei der Nutzungsordnung des Schlosses Hagen, die auf Vorberatungen im Sonderausschuss vom 17.03. und 05.05.2010 basieren. Herr Niebuhr verweist im Zusammenhang mit den Reinigungspauschalen darauf, dass man ehemals den Vereinen und Verbänden zugesagt hätte, das Schloss nach der Sanierung zu den gleichen Konditionen wie vorher nutzen zu können. Gerade für kleinere Organisationen stelle die nun geplante Reinigungspauschale eine hohe Belastung dar. Frau Lüneburg entgegnet, dass die Gemeinde mit Blick auf die Vermarktung die Räumlichkeiten im Schloss stets sauber halten müsse. Die zusätzliche Reinigungskosten nach Veranstaltungen der Vereine und Verbände seien durch die Gemeinde nicht finanzierbar. Zudem käme eine Eigenreinigung durch die Vereine z.B. mit Blick auf die besonderen Bodenbeläge usw. nicht in Betracht. Herr Fahrenkrog ergänzt, dass aus Gleichheitsgrundsätzen dann auch nicht ortsansässige Vereine und Verbände von der Zahlung einer Reinigungspauschale freigestellt werden müssten, wenn man diesen Weg gehen wollte. Für die Reinigungspauschale spreche im Übrigen, dass ansonsten die Allgemeinheit die Schlossreinigung mitfinanzieren müsse, d.h. auch diejenigen, die nicht den jeweiligen Vereinen und Verbänden angehören. Es schließt sich noch eine Diskussion darüber an, inwieweit die von Herrn Niebuhr geäußerte Auffassung ggf. schon in der Sonderausschuss-Sitzung hätte aufgeworfen werden können.


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0