Beschluss:

 

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 24.203,22 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Herr Niebuhr spricht die Zuschüsse an Kindertagesstätten an und äußert die Vermutung, dass die Gemeinde auch Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in auswärtigen Kindertagesstätten leisten dürfte. Frau Lüneburg und Herr Fahrenkrog bestätigen dies. Ursächlich könnten z.B. eine Vollbelegung des Probsteierhagener Kindergartens, der Wunsch nach Ganztagesbetreuung oder die Tatsache sein, dass bereits ein Geschwisterkind in einer auswärtigen Einrichtung betreut werde. Herr Timm fügt hinzu, dass man das Thema im Zuge der nächster Finanzausschuss-Sitzung anhand der konkreten Zahlungen nochmals aufnehmen könne. Ansonsten gibt Herr Timm weitere kurze Erläuterungen zu den geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wobei er insbesondere auf die Behandlung der Umsatzsteuerzahlungen eingeht.


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0