Beschluss:

1.         Der Bürgermeister bzw. die Amtsverwaltung wird gebeten, einen Antrag zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) mit einem Volumen in Höhe bis zu 200.000,00 Euro förderfähiger Kosten zu stellen. Die Fördersumme soll für Personalausgaben für Dienstleistungen sowie die Umsetzung von niedrigschwelligen und kurzfristigen Maßnahmen oder Konzept- bzw. Strategieentwicklungen eingesetzt werden, die im Rahmen dieses Innenstadtprogramms erforderlich sind.

 

2.         Die Mittel werden spätestens ab dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt. Falls für die Antragstellung notwendig, soll der Betrag auch über einen Nachtrag zum Haushalt 2021 Berücksichtigung finden.

 


Herr Gemeindevertreter Mainz erläutert die Vorlage. Der stellv. Vorsitzende verweist ergänzend auf die erläuternde Mail des Bürgermeisters hierzu.

 

Herr Gemeindevertreter Hirt erklärt, dass man dem Beschlussvorschlag grundsätzlich folgen könne, allerdings spricht er sich dafür aus, nur die Ziffern 1+2 zu beschließen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0