Sitzung: 20.10.2021 Gemeindevertretung
Beschluss:
Den
Eigentümern des Grundstücks Hauptstraße 29 wird die straßen- und wegerechtliche
Erlaubnis erteilt, nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, auf eigene
Kosten eine Pflasterung des Gehwegs mit Rechteck-Pflaster, grau, 20x10x10cm zur
Herstellung einer befestigten Zufahrt zum Stellplatz des eingangs genannten
Grundstücks vorzunehmen.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er die Pflasterarbeiten bei den
Nachbarn der Beantragenden, Familie Hoffmann, gestoppt hat, da diese nicht
ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die vorhandenen sehr alten Granitsteine lassen
sich nicht mit engen Fugen verlegen.
Er macht den Vorschlag, den Beantragenden eine Pflasterart vorzuschreiben,
damit bei einer möglichen Pflasterung des Gehweges ein einheitliches
Oberflächenbild vorliegt.
Wenn sich die Gemeinde entschließt, bei Familie Hoffmann die Einfahrt mit grauem
RE-Pflaster 20x10 würde dies ca. 500,00 € kosten (Material + Arbeit).
Der Vorsitzende erläutert nun die
Tischvorlage. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Pflasterung nach den
Vorgaben der Gemeinde erfolgen soll.
Es ergeht folgender Beschluss:
Stimmberechtigte: 10 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
Befangen: 0 |