Beschluss:

Den Eigentümern des Grundstücks Hauptstraße 29 wird die straßen- und wegerechtliche Erlaubnis erteilt, nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, auf eigene Kosten eine Pflasterung des Gehwegs mit Rechteck-Pflaster, grau, 20x10x10cm zur Herstellung einer befestigten Zufahrt zum Stellplatz des eingangs genannten Grundstücks vorzunehmen.


Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er die Pflasterarbeiten bei den Nachbarn der Beantragenden, Familie Hoffmann, gestoppt hat, da diese nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die vorhandenen sehr alten Granitsteine lassen sich nicht mit engen Fugen verlegen.
Er macht den Vorschlag, den Beantragenden eine Pflasterart vorzuschreiben, damit bei einer möglichen Pflasterung des Gehweges ein einheitliches Oberflächenbild vorliegt.
Wenn sich die Gemeinde entschließt, bei Familie Hoffmann die Einfahrt mit grauem RE-Pflaster 20x10 würde dies ca. 500,00 € kosten (Material + Arbeit).

 

Der Vorsitzende erläutert nun die Tischvorlage. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Pflasterung nach den Vorgaben der Gemeinde erfolgen soll.

 

Es ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0