Sitzung: 25.10.2021 Gemeindevertretung
Vorlage: STEIN/BV/076/2021
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 2.721,29 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben von 15.940,28 € wird die Zustimmung erteilt.
Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stein ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 2.500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind,
in Höhe von 2.721,29 € entstanden.
Darüber hinaus
sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.500 € übersteigen und nicht
durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 15.940,28 € entstanden.
Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |