Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der anliegenden Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zu.

 


Die seinerzeitige Kooperationsvereinbarung sah keine automatische Verlängerung vor. Es war daher zu beraten und entscheiden, ob unabhängig von allen anderen eher informell ausgestalteten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit eine formelle Fortsetzung erfolgen sollte. Sowohl im Steuerungskreis als auch in der letzten Fördekonferenz fand daher ein rückblickender Austausch statt.

 

Dabei bestand unabhängig von dem eher allgemeinen Umstand, dass eine Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum aber auch als unmittelbarer Nachbar auch aus ganz konkreter Sicht unabdingbar ist.

 

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die letzten drei Jahre thematisch von den Themen Wohnen und Schule geprägt waren. Hierzu wurden Fachbeiträge entwickelt, die erstmals in der vorliegenden Form erarbeitet wurden. Bei dem Fachbeitrag Wohnen handelt es sich im Grunde um eine kreisübergreifende Betrachtung. In der Vergangenheit gab es diese Betrachtung nicht. Im Bereich Schule wurde im Wege der Erstellung eines Strukturdatenatlasses erstmals eine strukturierte Betrachtung in diesem Bereich vorgenommen. Beide Unterlagen stehen allen Kooperationsgemeinden im Mitgliederbereich der Homepage www.foerdekooperation.de zur Verfügung und bilden eine wichtige Planungsgrundlage für die Kooperationsgemeinden.

 

Die erwähnte Homepage wurde kürzlich ins Leben gerufen. Mit dieser Homepage soll unabhängig von den Informationswegen zwischen einzelnen Gemeinden und deren Verwaltungen ein lückenloser Zugang auf alle Informationen, Protokolle und Themen in der Bearbeitung des Steuerungskreises gewährleistet werden. Ein verbesserter Informationsfluss ist damit gewährleistet.

 

Durch die Kooperationsvereinbarung also der institutionalisierten Zusammenarbeit von 74 Gemeinden konnte eine 60%ige Förderung der entstehenden Kosten durch das Land Schleswig-Holstein generiert werden.

 

Unstreitig gelungen ist auch eine deutlich verbesserte Wahrnehmung beim Land Schleswig-Holstein. Die Kooperation hat sich insbesondere im Kontext der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans mit diversen Gesprächen aber auch Stellungnahmen engagiert. Aus Sicht des Steuerungskreises hat nicht zuletzt dieses Engagement dazu geführt, dass im Bereich des Geschosswohnungsbaus nur noch eine Zwei-Drittel-Anrechnung der erstellten Wohneinheiten stattfindet. Außerdem wurde in Teilen der sog. Ordnungsraum der Landeshauptstadt Kiel erweitert. Diese Erweiterung führte dazu, dass kleineren Gemeinden nicht nur ein 10%iger sondern ein 15%iger Zuwachs an Wohneinheiten zugestanden wird. Daneben konnten einzelne Gemeinden auch in der Probstei Planungen auf den Weg bringen, die eine leichte „Abweichung“ von den reinen Regeln des Landesentwicklungsplans zur Konsequenz haben und hatten.

 

Es dürfte unstreitig sein, dass dieser Erfolg nur gemeinsam und damit im Wege der Kooperation erreicht werden konnte

 

Unter dem Strich erscheint eine Fortsetzung der Kooperation daher nicht nur notwendig und mit Blick auf immer komplexer werdende Themenstellungen alternativlos, sondern sie zeigt sich auch als überaus erfolgreich.

 

Hierüber bestand in der Fördekonferenz am 04.08.2021 auch uneingeschränkte Einigkeit.

 

Lediglich kleinere Änderungen wurden in den Entwurf der Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung aufgenommen. Diese sind in der Anlage zur Vorlage kurz erläutert. Daneben wurden im Vorwege im Wesentlichen redaktionelle Änderungen der Ursprungsvereinbarung vorgenommen. Am sehr geringen Kostenbeitrag von 10 Cent pro Einwohner soll festgehalten werden. Grundsätzlich wird versucht, alle entstehenden und unvermeidbaren Kosten z.B. für die Durchführung der Fördekonferenzen sehr gering zu halten.

 

Auf zwei Änderungen ist jedoch hinzuweisen. So wurde die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung mit einer automatischen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr versehen. Im Gegenzug ist dafür ein Kündigungsrecht vorgesehen. Es bestand Einvernehmen darüber, dass eine weitere Befristung aufgrund des Erfolges der Kooperation nicht mehr erforderlich sei. Beabsichtigt ist aber eine regelmäßige überprüfende Betrachtung der Kooperation.

 

Die zweite wesentliche Änderung umfasst die Namensgebung. Der ursprünglich genutzte Name „Förderegion“ wurde in „Fördekooperation“ geändert um Verwechslungen mit der KielRegion zu vermeiden. Es findet zwar ein regelmäßiger Austausch mit der KielRegion statt. Bei der KielRegion handelt es sich aber um eine Organisation, die sich mit kreisweiten Themen beschäftigt. Bei der Förderkooperation handelt sich hingegen um eine auf Augenhöhe ausgerichtete nachbarschaftliche Zusammenarbeit von Gemeinden und Städten. Der Austausch mit der KielRegion aber auch anderen Organisationen wie z.B. NASH ist aber insoweit von Bedeutung, als dass eine vertiefende Vernetzung verschiedener Akteure in der Region festzustellen ist und ein Informationsaustausch stattfinden kann, den es vor der Zeit der Fördekooperation in dieser Form nicht gegeben hat.

 

Schlussendlich ist noch darauf hinzuweisen, dass weiterhin keine kostenverursachende Geschäftsstelle eingerichtet werden soll. Personelle Kapazitäten werden von der Landeshauptstadt Kiel bereitgestellt.

 

Planungs- und Finanzhoheiten bleiben natürlich weiterhin unangetastet. Der finanzielle Beitrag der Gemeinden beschränkt sich auf den o.a. geringen Kostenbeitrag. Im Gegensatz dazu entsteht ein hoher Mehrwert in der Region für die Region und damit am Ende auch für jede einzelne Gemeinden.

 

Die Zustimmung zur anliegenden Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung wird seitens der Verwaltung, aber auch aus der Fördekonferenz vom 07.08.2021 empfohlen.

 

Eine gemeinsame Unterzeichnung der Fortschreibung soll Anfang nächste Jahres im Rahmen einer Fördekonferenz erfolgen.

 

 


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0