Herr Rainer-Rüdiger Grabow wird gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten per Handschlag verpflichtet und damit in seine Tätigkeit durch den Bürgermeister eingeführt.

 

Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Heller für das herausragende Engagement des ehemaligen Gemeindevertreters Herrn Ganteföhr und überreicht als Anerkennung ein gemeindliches Präsent.