Die Bürgermeisterin erläutert den Sachstand hinsichtlich der Errichtung eines Zweckverbandes.

Die Gemeinde Laboe hat ein weiteres Standortgutachten, in dem auch eine Abschätzung über Baukosten und die jährlichen Betriebskosten abgegeben werden sollte, beauftragt.

Nach Vorlage des Gutachtens ist beabsichtigt, das Gutachten in einer Bürgermeisterkonferenz vorzustellen.

Das bisherige Gutachten weist zwei mögliche Standorte in Laboe auf, ein F-Plan- und ein B-Plan-Verfahren muss in jedem Fall durchgeführt werden.

Eine abschließende Entscheidung soll erst nach Gründung eines Zweckverbandes gemeinsam mit der Gemeinde Laboe getroffen werden.

Es besteht Einigkeit, dass nach Vorlage des Gutachtens einschließlich belastbarer Kosten für jede Gemeinde und nach der Bürgermeisterkonferenz abschließende und belastbare Entscheidungen der Gemeinden notwendig sind.

Die Realisierung einer Sicherung der Schwimmbadversorgung für die Region bzw. die Umsetzung weiterer Schritte bedeutet zwingend ein Bekenntnis zur Gründung eines Zweckverbandes.

Zunächst sollen die „großen“ Gemeinden Entscheidungen treffen. Eine Realisierung eines Schwimmbades in Trägerschaft eines Zweckverbandes nur mit „kleineren“ Gemeinden ist nach den ersten groben Schätzungen nicht möglich.