Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Empfehlung des Bau-und Umweltausschusses, einen Vorvertrag mit Pachtangabe mit dem Eigentümer der Fläche abzuschließen.

2. Nach Abschluss des Vorvertrages muss die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Bei einem positiven Bescheid wird ein Pachtvertrag mit dem Eigentümer auf Grundlage des Vorvertrages abgeschlossen.


Die Parksituation bei Veranstaltungen im Schloss ist unbefriedigend. Es besteht die Möglichkeit zur Anpachtung einer Fläche neben dem Schlosspark zur Errichtung eines provisorischen Parkplatzes, der ausschließlich für Veranstaltungen genutzt werden soll. Außer einer wassergebundenen Befestigung des Fahrweges soll keine weitere Befestigung der Stellplätze erfolgen.

Erste Gespräche sind in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mit dem Eigentümer geführt worden.

 

 


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0