Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Probsteierhagen“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.

Der § 8 enthält folgende Fassung:

 

§ 8 Steuertarif

Die Steuer beträgt 8% der Besteuerungsgrundlage.


Die Bürgermeisterin führt aus, dass bereits in der Vergangenheit über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer diskutiert wurde.

Das Amt Probstei hat für die Zweitwohnungssteuer eine einheitliche Satzung entwickelt.

Zweitwohnungssteuer zahlt, wer neben der Hauptwohnung noch eine Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung besitzt und sie für persönliche Lebenszwecke nutzt (z.B. als Ferienwohnung). Auch ein Mieter kann zweitwohnungssteuerpflichtig sein.

Genauerer regelt die Satzung, auch Ausnahmen sind dort geregelt. Neben der Wohnungsgröße ist der Bodenrichtwert bei der Berechnung der Steuer ein Faktor.

Der Richtwert liegt in Probsteierhagen zwischen 100,- EUR und 155,- EUR.

 


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0