Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Einführung der Zweitwohnsteuer gemäß anliegendem Satzungsentwurf unter Verwendung eines Steuersatzes von 8% zu beschließen. 

 


Zur Erhebung einer Zweitwohnsteuer wurde vom Amt ein Satzungsentwurf erarbeitet, der im Wesentlichen für alle Gemeinden in der Probstei einheitlich ist. Unterschiedlich kann der Steuertarif im § 8 Steuertarif sein. Herr Hirsch schlägt für Probsteierhagen vor, mit einem Steuertarif von 8 % zu starten.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0