Bei größeren Veranstaltungen im Schloss fehlen Parkplätze für die Besucher. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, ein Grundstück neben dem Schlosspark zu pachten. Es soll ein provisorischer Parkplatz angelegt werden, der ausschließlich für die Schlossveranstaltungen genutzt wird. Außer einer wassergebundenen Befestigung der Fahrwege soll keine Befestigung der Stellplätze erfolgen, nur gelegentliche Mahd. Die Zulässigkeit muss mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden (Landschaftsschutzgebiet / FFH-Gebiet Hagener Au / Passader See).

Der Beirat stimmt dieser Vorgehensweise zu.