Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Prasdorf gemäß der Anlage zur Verwaltungsvorlage PRASD/BV/049/2021 mit den Maßgaben, dass

 

a)    § 11 Absatz 1 folgende Fassung erhält:

 

„[1] Die jährliche Steuer beträgt für

 

1.    den ersten steuerbaren Hund 120,00 EUR

 

2.    den zweiten steuerbaren Hund 150,00 EUR

 

3.    jeden weiteren steuerbaren Hund 180,00 EUR.“

 

b)    ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut angefügt wird:

 

„[3] Die jährliche Steuer für gefährliche Hunde beträgt das 8fache der Steuer nach Absatz 1.“


Gemeindevertreterin Anika Baur betritt den Sitzungsraum.

 

Nach einer intensiven Diskussion über die Höhe der Steuersätze (Lenkungswirkung und Progression) ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0